AGV Bonn und Rhein-Sieg-Kreis

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Tarifbindung Ja oder Nein - Wir beraten

Die Vorteile einer Tarifbindung liegen für das Mitgliedsunternehmen darin, dass für alle Arbeitsverhältnisse im Unternehmen ein von Fachleuten verhandeltes, sorgfältig aufeinander abgestimmtes Regelungswerk gilt, das auch in den weitaus meisten anderen branchenangehörigen Unternehmen des Tarifgebiets vergleichbar angewandt wird. Die Bindung an die Flächentarifverträge gewährleistet zudem, dass das Mitgliedsunternehmen nicht befürchten muss, im Hinblick auf die im Flächentarifvertrag geregelten Sachverhalte unternehmensbezogenen Forderungen der IG Metall auf Abschluss eines Haustarifvertrages ausgesetzt zu werden; kommt es bei tarifpolitischen Auseinandersetzungen zu betrieblichen Auswirkungen, insbesondere einer Betroffenheit durch Streik, haben tarifgebundene Unternehmen Anspruch auf die - auch finanzielle - Solidarität aller anderen tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektrobranche in Deutschland.

Die Vorteile einer Tarifbindung mögen im Einzelfall nicht überzeugen - beispielsweise wegen der Befürchtung, dass einheitlich für alle branchenangehörigen Unternehmen des Tarifgebiets verhandelte Vertragskonditionen, insbesondere der Preis für die Arbeit, d.h. die Höhe der Entgelte, oder auch Regelungen zum Umfang der geschuldeten Arbeitszeit für das eigene Unternehmen heute oder künftig "nicht passen". Auch wenn die Flächentarifverträge als moderne Kollektivregelungen mannigfaltige Flexibilisierungsinstrumente bereit halten, den individuellen Bedürfnissen der einzelnen tarifgebundenen Unternehmen in sachgerechter Weise Rechnung zu tragen, mag deshalb die Entscheidung gegen die Tarifbindung fallen.

Die Geschäftsführung des Arbeitgeberverbandes ist gern bereit, in einem persönlichen Gespräch gemeinsam mit Ihnen zu prüfen, welche Gestaltung sich für Ihr Unternehmen empfiehlt.

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